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Quelle: LMV-Jobboerse - BGH Karlsruhe |
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Bundesgerichtshof (BGH), Karlsruhe, Urteil vom 24.03.2015, Az: VI ZR 265/14 - Tatbestand - auszugsweise: BGH - Der Kläger (Landwirt 2) verlangt von den Beklagten Schadensersatz in Höhe von 26.137 € für die Beschädigung eines Grashäckslers. Der Kläger und der Beklagte (Landwirt 1), leisteten sich wechselseitig Hilfe mit ihren landwirtschaftlichen Maschinen. Mai 2011 bearbeitete der Beklagte zu 1 eine zuvor von ihm gemähte Wiese mit seinem bei dem Beklagten zu 2 haftpflichtversicherten Traktor mit angehängtem Kreiselschwader. Ein 35 cm langer Metallzinken des Kreiselschwaders war abgebrochen und am nächsten Tag mit dem Erntestrom in den Grashäcksler gelangt. Der Kläger ist der Auffassung, dass sich das Schadensereignis bei dem Betrieb des Traktors mit dem Kreiselschwader im Sinne von § 7 Abs. 1 StVG ereignet habe.
Bundesgerichtshof (BGH), Karlsruhe / ... read more in agrartechnik-jobs - presse
Bundesgerichtshof (BGH), Karlsruhe, Urteil vom 24.03.2015, Az: VI ZR 265/14 - Tatbestand - auszugsweise: BGH - Der Kläger (Landwirt 2) verlangt von den Beklagten Schadensersatz in Höhe von 26.137 € für die Beschädigung eines Grashäckslers. Der Kläger und der Beklagte (Landwirt 1), leisteten sich wechselseitig Hilfe mit ihren landwirtschaftlichen Maschinen. Mai 2011 bearbeitete der Beklagte zu 1 eine zuvor von ihm gemähte Wiese mit seinem bei dem Beklagten zu 2 haftpflichtversicherten Traktor mit angehängtem Kreiselschwader. Ein 35 cm langer Metallzinken des Kreiselschwaders war abgebrochen und am nächsten Tag mit dem Erntestrom in den Grashäcksler gelangt. Der Kläger ist der Auffassung, dass sich das Schadensereignis bei dem Betrieb des Traktors mit dem Kreiselschwader im Sinne von § 7 Abs. 1 StVG ereignet habe.
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